Hans Globke

deutscher Verwaltungsjurist; zur Zeit der NS-Herrschaft u. a. Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und Erarbeiter des "Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" für Juden; Staatssekretär im Bundeskanzleramt 1953-1963

* 10. September 1898 Düsseldorf

† 13. Februar 1973 Bonn

Herkunft

Hans Josef Maria Globke wurde 1898 in Düsseldorf als Sohn eines Tuchgroßhändlers geboren. Kurz nach seiner Geburt übersiedelte die Familie nach Aachen.

Ausbildung

Dort besuchte G. das Kaiser-Karl-Gymnasium, wo er 1916 das Abitur ablegte. Gleich nach seiner Schulzeit trat er den Militärdienst an. Die beiden letzten Jahre des Ersten Weltkriegs (1914-1918) verbrachte er an der Westfront. Nach Beendigung des Krieges studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn und Köln und erlangte 1922 für seine Arbeit über "Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage" in Gießen die Promotion.

Wirken

Im Anschluss an seine Promotion schlug G. eine Laufbahn im öffentlichen Dienst ein und wurde noch im selben Jahr Mitglied der Zentrumspartei, der er bis zu ihrer Auflösung 1933 angehörte. Ab 1925 war er Vertreter des Polizeipräsidenten von Aachen, 1929 kam er als Regierungsrat ans Preußische Innenministerium. Im Jahre 1932 wurde er aus der preußischen Verwaltung in das Reichsinnenministerium übernommen und war bereits dort einer der führenden Erarbeiter ...